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Bioethik-Resolution von JU und CDL |
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Gemeinsame Resolution der
Kreisverbände von JU und CDL Göppingen Bioethik:
Schutz des Menschen muss
Bundestag beschäftigen Kein Beitritt zur
Biomedizin-Konvention des Europarates - Forderung nach Enquete-Kommission Die
Entwicklung in den modernen Biowissenschaften und der Medizin eröffnen neue Möglichkeiten
für Forschungen am Menschen und die Anwendung der so gewonnenen Erkenntnisse.
Daraus folgt die Frage nach neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Als ein mögliches
Modell wird hier von vielen das "Menschenrechtsübereinkommen des
Europarates zur Biomedizin" vom 4. April 1997, auch bekannt als
Bioethik-Konvention, ins Spiel gebracht. Wir, die Göppinger
Kreisverbände der Jungen Union (JU) und der Christdemokraten für das Leben
e.V. (CDL), sprechen uns gegen einen Beitritt Deutschlands zur
Biomedizin-Konvention des Europarates aus. Sie schützt die Menschen nicht
ausreichend, denn sie lässt fremdnützige Forschung sowie eine Gewebe- und
Organentnahme an nicht einwilligungsfähigen Personen ebenso zu wie
verbrauchende Embryonenforschung. Sie ermöglicht prädikative Gentests ohne
konkreten Datenschutz und öffnet das Tor zur Manipulation der menschlichen
Keimbahn. Wir wollen
endlich eine öffentliche Diskussion in Deutschland über die uns alle
betreffenden Fragen der Bioethik; diese Frage darf nicht nur in Expertenrunden
behandelt werden, sondern gehört - wie alle anderen zentralen Anliegen - ins
Parlament Wir fordern
eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu diesem Themenkreis. Das
Thema Bioethik wird ohnehin beim Inkrafttreten der äußerst problematischen
Biomedizin-Konvention des Europarates am 1. Dezember 1999 wieder in den Blickpunkt
rücken. Enquete-Kommissionen gehören zu den wirksamsten Instrumenten unseres Parlaments bei der Beschaffung von allseitiger Information. Will der Deutsche Bundestag - in Kenntnis der Probleme! - tatsächlich auf diese ureigene Möglichkeit verzichten?
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